Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt seit dem 01.01.2023 für alle bestehenden Wohn- (Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime) und Nichtwohngebäude (Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser).
Seit dem 01.03.2023 stehen Ihnen für den Bau und Kauf eines neuen Wohn- oder Nichtwohngebäudes die Förderkredite und Zuschüsse „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zur Verfügung.
Wir informieren Sie in unserer Zusammenstellung in komprimierter Form über die wesentlichen Inhalte der Programme, für Detailfragen melden Sie sich gerne bei uns!
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Video - Zusammenstellung Förderung BEG + KFN - aktueller stand seit März 2023
Diese Information wurde nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit aus den Richtlinien und Merkblättern der zuständigen Bundesministerien, der KfW und des BAFA zusammengestellt. Diese können sich jederzeit ändern.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier:
Ab 1. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" inklusive der technischen Mindestanforderungen (als Anlage der Richtlinien). Diese werden zeitnah auch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zu Ihrer Information sind diese bereits hier verfügbar und Sie können uns gerne für Details ansprechen:
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.energie-effizienz-experten.de